Impressum
Verantwortlich für das Layout und die Inhalte dieses Webauftrittes:
Ornella Sternad-Ammann alias „Originella“, Seengen
Kontaktdaten:
ornella@bella-originella.ch
Telefon: 062 535 51 30 (abends)
Atelierbesuche nach Voranmeldung in Seon möglich
Web-Programmierung (CMS):
Martin Walti
www.walti-design.ch
Copyright
Sämtliche Bilder und Texte der Website bella-originella.ch unterliegen dem Copyright und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Urheberin Ornella Sternad-Ammann.
Das Urheberrecht im Allgemeinen (aus: „Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“)
Im Grundsatz ist das Urheberrecht einfach: Sie brauchen eine Erlaubnis für jede Verwendung eines geschützten Werks. Wollen Sie also Texte, Musikstücke, Filme, Bilder, Fotografien, Computerspiele oder andere Werke kopieren, auf Ihre Website hochladen, vortragen oder sonst wie verwenden, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis, auch Lizenz genannt. Diese holen Sie gewöhnlich beim Rechteinhaber ein. Wenn er die Erlaubnis erteilt, stellt er dazu in der Regel einen Vertrag aus, in dem die Nutzungsbedingungen festgelegt sind. (…)
Das Urheberrechtsgesetz verleiht Werkschaffenden wie Komponisten, Autoren, Malern, Bildhauern, Zeichnern, Architekten, Designern, Regisseuren und Choreografen Rechte: sie bestimmen, ob, wann und wie ihre Werke
verwendet, zum Beispiel vervielfältigt, verbreitet oder vorgeführt werden dürfen. (…)
Geschützt sind literarische und künstlerische Werke wie Romane, Musik, Bilder, Grafiken, Fotograien, Skulpturen, Filme und Pantomimen. Werke sind aber nicht nur Schöpfungen der sogenannten schönen Künste wie der Malerei, des Theaters, der Musik und der Literatur. Auch Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen wie Möbel und Verpackungen können Werke sein. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Werk das Ergebnis einer geistigen Schöpfung ist und individuellen Charakter hat. Der Wert oder der Zweck der Schöpfung spielen dabei keine Rolle. Auch eine Kinderzeichnung kann somit durch das Urheberrecht geschützt sein oder eine Zeitungskolumne. (…)
Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch: ein Werk ist geschützt, sobald es geschaffen ist. Der Schutz der Rechte der ausübenden Künstler, Produzenten und Sendeunternehmen beginnt mit der Darbietung des Werks, der Veröffentlichung der Aufnahme oder der Ausstrahlung der Sendung. Der Schutz muss also weder beantragt, noch kann ein Werk beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt werden. In der Schweiz gibt es kein Register für Urheberrechte. ebenso wenig ist es notwendig, den Schutz auf dem Werk zu vermerken. Ein entsprechender Hinweis, wie ein © für Copyright, gefolgt vom Namen des Rechteinhabers und dem Jahr der ersten Veröffentlichung, kann aber nützlich sein und Dritte von Urheberrechtsverletzungen abhalten. (…)
Wollen Sie ein geschütztes Werk nutzen, brauchen Sie dazu immer eine Erlaubnis. Es genügt also nicht, bei der
Verwendung die Quelle der Bilder oder Texte anzugeben. Sie brauchen auch eine Erlaubnis, wenn sie nur einen Teil des Werks nutzen oder dieses als Vorlage nehmen wollen. Zum Beispiel, wenn Sie ein Bild abzeichnen oder Ausschnitte davon in einem neuen Werk verwenden und dieses anschliessend ausstellen. Sie dürfen ein Bild aber frei nutzen, solange es nur der Inspiration dient und in Ihrem eigenen Werk nicht mehr erkennbar ist. (…)
Der urheberrechtliche Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. (…)
- Alle Infos sind der Broschüre „Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ entnommen.
Herausgeber: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,
Stauffacherstrasse 65/59 g, CH-3003 Bern - Diese Broschüre ist gratis erhältlich und kann auch unter www.ige.ch > Download > Urheberrecht
als PDF-Datei heruntergeladen werden.